Unsere Leistungen
Pflegeberatung und Hilfe beim Pflegegrad in Düsseldorf
Ob Pflicht-Beratungstermin oder erster Pflegegrad – wir begleiten Sie persönlich und verständlich durch das Pflegesystem.
Beratungseinsatz nach § 37.3
Was ist der Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an Menschen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist er gesetzlich vorgesehen. Der Termin ist kein Kontrollbesuch. Er soll Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fachlich unterstützen und die häusliche Pflege sicherer machen.
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und schaut gemeinsam mit Ihnen auf die aktuelle Situation. Sie können Fragen stellen und erhalten praktische Hinweise für den Pflegealltag. Auch mögliche Entlastungen und weitere Hilfen werden besprochen. Die Kosten trägt die Pflegekasse oder private Pflegepflichtversicherung. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin gern direkt mit uns.
- Beratung bei Ihnen zuhause
- Antworten auf Pflegefragen
- Kosten über die Pflegekasse
Ihre Vorteile
Ein Termin, der Ihnen wirklich etwas bringt
Fachliche Begleitung für Angehörige
Sie erhalten praktische Tipps für den Pflegealltag und Antworten auf Ihre Fragen – von einer erfahrenen Pflegefachkraft.
Individuelle Pflegeplanung
Gemeinsam schauen wir, ob die Versorgung noch passt – und was Ihren Alltag zusätzlich erleichtern könnte.
Unterstützung bei Formalitäten
Wir helfen bei Nachweisen und Unterlagen für die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld verlässlich weiterläuft.
Beratungseinsatz nach § 37.3
Wie oft findet die Beratung statt?
Wie häufig die Beratung vorgesehen ist, hängt vom Pflegegrad und der gewählten Leistung ab.
| Situation | Beratungseinsatz |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Freiwillig einmal pro Halbjahr |
| Pflegegrad 2–3 mit Pflegegeld | Verpflichtend einmal pro Halbjahr |
| Pflegegrad 4–5 mit Pflegegeld | Verpflichtend einmal pro Halbjahr; freiwillig auch vierteljährlich möglich |
| Pflegesachleistungen ohne Pflegegeld | Freiwillig einmal pro Halbjahr |
*Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit erfolgen.
Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Im Wiederholungsfall kann es entzogen werden. Wir helfen Ihnen, den nächsten Termin rechtzeitig einzuplanen.
Ihr nächster Beratungstermin – schnell vereinbart
Ein Anruf genügt. Wir finden gemeinsam einen Termin, der zu Ihnen passt.
Pflegegutachten
Vom Antrag zum Pflegegrad
Der Weg zum Pflegegrad beginnt mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Bei gesetzlich Versicherten prüft anschließend in der Regel der Medizinische Dienst, kurz MD, den Unterstützungsbedarf. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe meist MEDICPROOF. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung über den Pflegegrad.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung als Hausbesuch oder Telefoninterview. MEDICPROOF bietet Begutachtungen vor Ort, telefonisch oder per Video an. Dabei geht es um Ihre Selbstständigkeit im Alltag. Beschreiben Sie ehrlich, was gelingt und wobei regelmäßig Hilfe nötig ist. Sie müssen nichts vorspielen oder beschönigen. Wir erklären den Ablauf und helfen bei der Vorbereitung.
- Antrag bei der Pflegekasse
- Begutachtung durch MD oder MEDICPROOF
- Verständliche Vorbereitung
- Mahlzeiten zubereiten
So einfach geht es los
In drei Schritten zur passenden Pflege
Häufige Fragen
Antworten, die Ihnen weiterhelfen
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Pflegegeld-Empfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 rufen die Beratung halbjährlich verpflichtend ab. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich eine freiwillige vierteljährliche Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 und reinem Sachleistungsbezug ist der Besuch freiwillig. Wir helfen Ihnen in Düsseldorf, die Termine rechtzeitig einzuplanen.
Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3?
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Beratung wird direkt mit der Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung abgerechnet. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Was passiert beim Begutachtungstermin?
Eine Gutachterin oder ein Gutachter verschafft sich ein Bild von Ihrer Selbstständigkeit im Alltag – etwa bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Es geht nicht um eine Prüfung, sondern um Ihre tatsächliche Situation. Beschreiben Sie ehrlich, wobei Sie Hilfe benötigen. Gern bereiten wir Sie darauf vor.
Wie bereite ich mich auf das Pflegegutachten vor?
Hilfreich sind ein Überblick über Medikamente, Arztberichte und Hilfsmittel sowie Notizen, wobei im Alltag regelmäßig Unterstützung nötig ist. Auch Angehörige sollten beim Termin dabei sein. Wir besprechen mit Ihnen vorab, worauf es ankommt.
Kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?
Ja. Ein Widerspruch ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich – maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid. Wir unterstützen Sie organisatorisch und pflegefachlich, etwa beim Ordnen der Unterlagen. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht an.